Einfache Fensterbeschläge werden üblicherweise an Fenstern eingesetzt, um diese wind- und regendicht zu machen. Diese Beschläge haben jedoch keine einbruchhemmende Wirkung. Eine Nachrüstung mit geprüften einbruchhemmenden Fensterbeschlägen ist zwar nicht besonders einfach, jedoch von guten Fachleuten durchführbar, vorausgesetzt es handelt sich um Holz- oder Kunststofffenster ab Baujahr ca. 1990. Ein Fachbetrieb wie wir es sind, nimmt den Austausch sachgemäß und unter der Berücksichtigung von Herstellervorgaben und den Anforderungen der Kriminalpolizei vor. Einbruchhemmende Fensterbeschläge sollten in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen ersetzt werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu erwähnen, dass abschließbare Fenstergriffe allein nicht als Einbruchschutz ausreichen. Sie bieten keinerlei Schutz gegen das Aufhebeln der Fenster.
Einbruchhemmende Fensterbeschläge werden geprüft und zertifiziert nach DIN 18104 Teil 2. Sie werden vom VdS, dem Verband der Sachversicherer, einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. Erfahrungsgemäß ist bei der Herstellung von einbruchhemmenden Fensterbeschlägen eine sehr hohe Genauigkeit bei der Verarbeitung gefordert. Um diese Qualität sicherzustellen, wird die Produktion laufend durch betriebseigene sowie Fremdprüfer überwacht. Fensterbeschläge aus einer solchen Herstellung erkennen Sie an der Kennzeichnung auf der Verpackung. Den Einbau sollten Sie, wie gesagt, ausschließlich von einem Fachbetrieb vornehmen lassen. Damit die Sicherungen auch wirklich ihren Zweck erfüllen können müssen sie mit großer Sorgfalt und ebenso großer Sachkenntnis montiert werden. Nur der Fachmann kennt die Anforderungen welche sowohl die Hersteller als auch die Kriminalpolizei an Produkt und sachgerechte Montage stellen. Ein noch so gutes Produkt versagt seinen Dienst bei unsachgemäßer Montage
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